In der Praxis wird der Begriff der „Betreuung“ häufig und vielseitig verwendet z.B. die Betreuung von Menschen in ambulanten Wohngruppen, die Ganztagsbetreuung von Kindern in der Schule oder im Kindergarten, etc. und sorgt damit oft für Verwirrungen.
Bei der „rechtliche Betreuung“ handelt es sich jedoch um eine staatliche Unterstützung und Fürsorgeleistung in rechtlichen Angelegenheiten, die im BGB geregelt ist. Es handelt sich also nicht um eine tatsächliche Hilfe im Alltagsleben des Betroffenen, sondern um eine Rechtsfürsorge, die das Betreuungsgericht anordnet.
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Steffen Kaczmarczyk
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